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   OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17105
OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16 (https://dejure.org/2016,17105)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2016 - 34 AR 77/16 (https://dejure.org/2016,17105)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 34 AR 77/16 (https://dejure.org/2016,17105)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte im Falle der Inhaftierung des Schuldners; Bindungswirkung einer Verweisung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Strafhaft des Schuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte im Falle der Inhaftierung des Schuldners; Bindungswirkung einer Verweisung

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte im Falle der Inhaftierung des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldner in Haft: Welches Gericht ist für einen Insolvenzantrag örtlich zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 698
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt dies, um zur Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu gelangen (vgl. BGHZ 102, 338/339 f.; BGH NJW 2006, 847 Rn. 8 f.).

    Ein Fall der Willkür liegt vor, wenn der Verweisungsbeschluss nicht nur inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist, sondern bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (z. B. BGH NJW 2003, 3201; NJW 2006, 847 Rn. 12; OLG Celle vom 27.9.21011, juris Rn. 3).

    Hierzu gehört die Ermittlung der Umstände, die die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts betreffen, insbesondere auch die umfassende Prüfung sämtlicher Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 InsO (BGH NJW 2006, 847; OLG Celle a. a. O.).

  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
    Der bloße Antritt von Strafhaft begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch keine Aufgabe des Wohnsitzes, den der Betroffene in diesem Zeitpunkt innehatte (BGH NJW-RR 1996, 1217).

    Anders als in der zitierten Entscheidung vom 19.6.1996 (BGH NJW-RR 1996, 1217) hat der Schuldner hier seinen vorhergehenden Wohnsitz in Leipzig - nach den Meldedaten dort ohnehin nur von verhältnismäßig kurzer Dauer - ersichtlich nicht beibehalten, sondern mit oder kurz nach seiner Inhaftierung aufgegeben (vgl. § 7 Abs. 3 BGB).

  • BGH, 21.01.1997 - X ARZ 1283/96

    Gerichtsstand des Aufenthaltsorts bei Inhaftierung des Beklagten

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
    c) Es mag - wie das vorlegende Gericht meint - zutreffen, dass im Gegensatz zu Untersuchungshaft oder auch Strafhaft von kürzerer Dauer, welche in der Regel eine Wohnsitzaufgabe oder einen -wechsel nicht auslösen, eine Strafhaft von längerer Dauer, wie sie hier in Rede steht, den Gerichtsstand des Aufenthaltsorts nach § 20 ZPO begründet (vgl. BGH NJW 1997, 1154; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 37. Aufl. § 20 Rn. 1).

    Dass der Schuldner bei Antragstellung in München einen Aufenthaltsort - wenn auch derzeit gezwungenermaßen - hat (vgl. BGH NJW 1997, 1154), ist jedoch angesichts der Haftdaten eindeutig.

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
    Ein Fall der Willkür liegt vor, wenn der Verweisungsbeschluss nicht nur inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist, sondern bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (z. B. BGH NJW 2003, 3201; NJW 2006, 847 Rn. 12; OLG Celle vom 27.9.21011, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt dies, um zur Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu gelangen (vgl. BGHZ 102, 338/339 f.; BGH NJW 2006, 847 Rn. 8 f.).
  • OLG Celle, 27.09.2011 - 4 AR 51/11

    Anforderungen an die Pflicht des Insolvenzgerichts zur Ermittlung aller

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16
    Eine Bestimmung der Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO, die derjenigen nach Satz 1 vorgeht (z. B. OLG Celle Beschluss vom 27.9.2011, 4 AR 51/11, juris Rn. 3), scheidet hier ersichtlich aus.
  • VG Sigmaringen, 22.12.2020 - A 13 K 5057/18

    Örtliche Zuständigkeit; Verweisung; unbegleiteter minderjähriger Ausländer;

    Denn die in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zum insoweit vergleichbaren §§ 13, 16 ZPO) wie auch die hierauf ergangene, instanzgerichtliche Rechtsprechung (etwa OLG München, Beschluss vom 01.07.2016 - 34 AR 77/16 - juris = NZI 2016, 698; OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2016 - I-32 SA 38/16 - juris = NZI 2017, 36; VG Bayreuth, Beschluss vom 12.09.2019 - B 1 K 19.89 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2018 - A 4 K 6435/18 - juris Rn. 2 m. w. N.; ferner BeckOK ZPO/Toussaint, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 13 Rn. 4.1; MüKoBGB/Spickhoff, 8. Aufl. 2018, BGB § 7 Rn. 39-41) impliziert, dass der bisherige Wohnsitz mangels Wohnsitzaufgabewille (§ 7 Abs. 3 BGB) fortbesteht.
  • OLG Brandenburg, 12.10.2020 - 1 AR 28/20
    Ob ein unfreiwilliger Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt überhaupt einen Wohnsitz zu begründen vermag, ist wegen des fehlenden Domizilwillens überdies fraglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 1.7.2016, Az. 34 AR 77/16, NZI 2016, 698).
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